Gemeineigentum

Gemeineigentum bezeichnet

  • eine mögliche eigentumsrechtliche Grundlage von Commons, siehe Commons#Gemeineigentum
  • Formen von Eigentum, die von einem sozialen Kollektiv oder einer Gemeinschaft verwaltet werden, siehe Kollektiveigentum
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.