Recht der Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr

Recht der Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr (VuB) sind zusammengefasste Regeln im In- und Export, für dessen Durchsetzung die Zollbehörden zuständig sind.

Die Ein-, Aus- oder Durchfuhr zahlreicher Waren in den deutschen bzw. EU-Binnenmarkt ist durch eine Vielzahl von Gesetzen reglementiert bzw. verboten. Hierbei handelt es sich insbesondere um Bestimmungen aus dem Abfall-, Artenschutz-, Arzneimittel-, Betäubungsmittel-, Gentechnik-, Marken-, Tierseuchen- oder Waffenrecht.

Weblinks

  • Zoll.de - Verbote und Beschränkungen – von Steuern und Zöllen unabhängige Verbote und Beschränkungen bei Einfuhr in die und Ausfuhr aus der EU
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